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24_winterdienstWinterdienst: Gesetzliche Verpflichtung für Gemeinden

Verkehrssicherheit im Winter stellt für Gemeinden eine besondere Herausforderung dar. Schnee, Matsch und Glatteis sorgen für winterliche Fahrbahnverhältnisse, die das Unfallgeschehen beeinflussen.

Neben defensivem Fahrverhalten kommt es während der kalten Jahreszeit vor allem auf eine entsprechend präparierte Fahrbahn an. Den Straßenerhalter, in vielen Fällen ist das die Gemeinde, trifft eine grundsätzliche Verkehrssicherungspflicht.

Das bedeutet, dass die Straße von jedem Benutzer, egal ob Fußgänger, Autofahrer oder anderen Verkehrsteilnehmern, zu jeder Zeit gefahrlos benutzbar sein muss, vorausgesetzt, dass sich die jeweiligen Verkehrsteilnehmer ordnungsgemäß verhalten. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Instandsetzung und Instandhaltung der Straße, welche die Streu- und Räumpflicht bei Schnee umfasst.

Der Umfang der Streupflicht richtet sich dabei nach den Verkehrsbedürfnissen und der Zumutbarkeit. Bei der Räumung bzw. Streuung beachtet werden muss die Art der Straße oder des Weges und ihre bzw. seine Frequentierung. Es kann aber kein allgemein gültiger Sorgfaltsmaßstab für die Verkehrssicherungspflicht aufgestellt werden, sondern dieser ist vom Einzelfall abhängig.

Straßen, die nicht geräumt oder gestreut werden, müssen gekennzeichnet sein, da sie für Verkehrsteilnehmer nicht gefahrlos benutzbar sind. Dazu müssen Gefahrenzeichen entsprechend der StVO oder Kennzeichnung gemäß der RVS aufgestellt werden (z. B. „Ende der Salzstreuung”). Die Haftung des Wegerhalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt. Bei der Beurteilung ist jedoch immer der konkrete Fall entscheidend. Fragen wie „Liegt grobe Fahrlässigkeit vor?” oder „Welcher Sorgfaltsmaßstab ist für die Verkehrssicherungspflicht anzusetzen?” tragen zur Beurteilung von Haftungsfragen bei.

Damit die Streuung im Bereich Mantscha, Riederhof und Mühlriegl auch in den kommenden Wintermonaten klaglos funktioniert, wurde im Ortsteil Riederhof ein überdachter Platz für diverses Streugut geschaffen.

Für das gesamte Gemeindegebiet im Ausmaß von ca. 60 Straßenkilometern sind drei Schneepflüge und zwei Streugeräte im Einsatz, die immer bemüht sind, die Straßen rechzeitig von Schnee und Eis zu befreien.

Für den kommenden Winter wünschen wir all unseren Straßenbenützern eine unfallfreie Fahrt.

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